Hausordnung

A. BUCHEN / RESERVIEREN

A1. Sie können nur über unsere Website oder per E-Mail buchen. Bei der Aufzeichnung / Eingabe einer Buchungsbestellung / -anfrage werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch wirksam. Diese Buchungsmethode ist für den Mieter verbindlich.

A2. Buchungsauftrag und Zahlungen:

  • A2.1. Jeder Buchungsauftrag wird vom Vermieter mittels einer Buchungsbestätigung per E-Mail bestätigt.
  • A2.2. Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt dieser Buchungsbestätigung muss eine Anzahlung von 50% der Miete geleistet werden. Der Restbetrag der Gesamtmiete muss spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn vollständig bezahlt sein. Bei Buchung innerhalb dieser 6 Wochen müssen Sie die Gesamtmiete bezahlen.
  • A2.3. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, das gebuchte Ferienhaus zu stornieren.

B. STORNIEREN

B1. Stornierung durch den Mieter

B1.1. Stornierungen müssen dem Vermieter immer per E-Mail mitgeteilt werden. Innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Stornierung sendet der Vermieter dem Mieter eine Stornierungsbestätigung per E-Mail.

B1.2 Jede Buchung / Reservierung kann innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Buchungsdatum kostenlos storniert werden. Bei Buchung / Reservierung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit gilt dieses Optionsrecht nicht und es gelten die normalen Stornierungsbedingungen unter Punkt B1.3.

B1.3 Bei einer Stornierung nach 10 Kalendertagen, berechnet ab dem Buchungsdatum, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • B1.3.1. Bei Stornierung bis zum 42. Tag (6 Wochen) vor Reiseantritt betragen die Stornierungskosten 50% der Miete.
  • B1.3.2. Im Falle einer Stornierung vom 42. bis 28. Tag vor Beginn Ihres Aufenthalts betragen die Stornierungskosten 75% der Miete.
  • B1.3.3. Im Falle einer Stornierung zwischen dem 28. und dem 3. Tag vor Beginn Ihres Aufenthalts betragen die Stornierungskosten 90% der Miete.
  • B1.3.4. Bei Stornierung am 2. Tag vor dem Start oder später betragen die Stornierungskosten 100% der Miete.

B1.4. Bei vorzeitiger Abreise haben der Mieter und/oder die Angehörigen keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Miete.

B2. Reiserücktrittsversicherung

Wenn Sie aufgrund von Umständen gezwungen sind, Ihren Urlaub zu stornieren oder vorzeitig abzubrechen, ist es immer finanziell interessant, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bitte informieren Sie Ihren Versicherungsvertreter rechtzeitig darüber.

B3. Stornierung durch den Vermieter

Wenn Umstände / höhere Gewalt den Vermieter zwingen, die bereits gemietete Urlaubszeit zu stornieren, wird der Mieter unverzüglich benachrichtigt. In diesem Fall erstattet der Vermieter den vom Mieter bereits gezahlten Betrag innerhalb von 48 Stunden nach der vorgenannten Mitteilung an den Mieter. In diesem Fall hat der Mieter nur das Recht, die bereits gezahlten Beträge zurückzufordern, und verzichtet daher ausdrücklich auf weitere Rechte.

Tritt höhere Gewalt ein, während der Mieter das Ferienhaus nur teilweise nutzen konnte, gilt der Mietvertrag auch für die bereits genutzte Zeit als aufgelöst und der Mieter hat daher Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Miete.

B4. Stornierung wegen Epidemie, Pandemie, Reisefreizügigkeitsverbot, …

Kann der Mieter seinen Urlaub aufgrund äußerer Umstände nicht im Ferienhaus verbringen, kann er sich nicht auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Pauschalreise berufen und die Miete bleibt fällig. Es gelten daher die Stornierungsbedingungen gemäß Artikel B1.3.

C. HAFTUNG

C1. Haftung des Mieters

C1.1 Der Hauptmieter (= der in der Buchungsbestätigung genannte Mieter) haftet für Schäden, die von ihm, Mitmietern, Besuchern oder Haustieren verursacht werden, auch wenn diese erst nach seiner Abreise entdeckt werden.

C1.2 Die im Ferienhaus geltenden und/oder zur Verfügung gestellten Hausregeln sind untrennbarer Bestandteil des Mietvertrags und müssen daher strikt eingehalten werden. Wie zum Beispiel:

  • C1.2.1 Respekt für Haus, Inhalt, Zubehör und Garten
  • C1.2.2 Das gemietete Ferienhaus muss vom Mieter, seinen Mitmietern und seinen Besuchern mit der erforderlichen Vorsicht und Sorgfalt und unter gebührender Berücksichtigung der Ruhe der Umwelt bewohnt werden.
  • C1.2.3 In Belgien gilt ein Gesetz, das Außenlärm nach 22 Uhr verbietet. Wer glaubt, dass dies nicht auf ihn zutrifft, wird ohne vorherige Ankündigung und ohne Rückerstattung etwaiger Mietgebühren aus dem Ferienhaus entfernt.
  • C1.2.4 Um Schäden an Wänden und Möbeln zu vermeiden, dürfen Möbel nicht von ihrem derzeitigen Standort entfernt werden.
  • C1.2.5 Auf dem Grill darf kein Holz verbrannt werden.
  • C1.2.6 Lagerfeuer im Garten sind verboten.
  • C1.2.7 Es ist verboten, das Ferienhaus für die Organisation von Partys und/oder Trinkpartys zu nutzen.
  • C1.2.8 Rauchen ist in den Gebäuden nicht gestattet.
  • C1.2.9 Die Nichteinhaltung der Mietbedingungen kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags führen, ohne dass der Mieter Anspruch auf eine finanzielle Rückzahlung der gezahlten Miete hat.

C2. Haftung des Vermieters

C2.1 Der Vermieter kann keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Verletzung jeglicher Art übernehmen, die den Mietern des Ferienhauses und den damit verbundenen Einrichtungen (Garten, Spielgeräte …) entstehen.

C2.2 Offensichtliche Fehler oder Irrtümer in der Beschreibung des Ferienhauses auf Website(s), in Ordnern, bei Vermietern, … binden den Vermieter nicht. Der Mieter kann daraus keine Rechte ableiten.

D. MAXIMALE ANZAHL DER PERSONEN

D1. Die maximale Anzahl von Personen, die im Ferienhaus bleiben können und dürfen, ist auf 22 begrenzt. Diese Anzahl darf unter keinen Umständen überschritten werden. Wird der Mietvertrag überschritten, gilt der Mietvertrag als rechtlich aufgelöst und der Zugang zum Ferienhaus wird verweigert, ohne dass eine Rückerstattung der bezahlten Miete beantragt werden kann.

D2. Wenn die maximale Anzahl von Personen überschritten wird, entspricht man nicht nur nicht mehr den Vorschriften der flämischen Region in Bezug auf den Brandschutz, sondern auch nicht den Bestimmungen der Feuerversicherung des Hauses.

D3. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt ohne Wissen des Vermieters weitere Personen in das Ferienhaus kommen, entsteht sofort ein Anspruch von 25% der Miete pro zusätzliche Person, der gegebenenfalls von der gezahlten Kaution einbehalten wird.

E. HAUSTIERE

E1. Haustiere sind im Ferienhaus grundsätzlich NICHT gestattet, es sei denn, dies wurde vom Vermieter vorab und schriftlich genehmigt. Haustiere kosten EUR 15 pro Nacht und Tier.

E2. Soweit ein Haustier erlaubt wäre:

E2.1 Dann dürfen die Betten, Sitze und Duschen des Ferienhauses nicht benutzt werden.

E2.2 Der Mieter muss den Hund nach einem Spaziergang trocknen oder trocknen, bevor er das Haus betreten darf.

E2.3 Hundekot im Garten muss entfernt werden. E2.4 Das Tier darf nicht allein zu Hause gelassen werden.

F. START UND ENDE DES AUFENTHALTS

F1. Beginn des Aufenthalts

F1.1 Bitte beachten Sie, dass der gesamte Mietbetrag vor der Ankunft bezahlt werden muss. Sobald die vollständige Zahlung eingegangen ist, sendet der Vermieter dem Mieter die Details der Unterkunft, wie die Adresse und die Abholstelle für den Schlüssel, per E-Mail zu.

F1.2 Der Mieter hat bei Ankunft und vor dem Aufenthalt im Ferienhaus folgende Beträge in bar an den Vermieter oder den Verwalter zu zahlen:

  • F1.2.1 Kaution für das Ferienhaus
  • F1.2.2 Kosten für das Haustier mit Flatrate (vorbehaltlich vorheriger Zustimmung)

Geht die Zahlung der angegebenen Beträge bis zum Eintreffen nicht ein, gilt der Mietvertrag am Beginn automatisch als aufgelöst. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung der bezahlten Miete.

F1.3 Das Ferienhaus kann am Anreisetag zwischen 16:00 und 18:00 Uhr bezogen werden. Eine spätere Anreise ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

F1.4 Bei der Ankunft inspizieren der Mieter und der Vermieter alle Bereiche in und um das Grundstück und gehen die vollständige Inventarliste durch. Es wird ein offizielles Protokoll erstellt, der sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter unterschrieben werden muss. 

F1.5 Die Anreise ist nur am Freitag oder Montag möglich, sofern im Voraus und schriftlich mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde.

F2. Ende der Mietzeit

F2.1 Die Abreise ist nur am Freitag oder Montag möglich, sofern im Voraus und schriftlich mit dem Vermieter nichts anderes vereinbart wurde.

F2.2 Die Übergabe des Ferienhauses erfolgt – nach eingehender Prüfung durch Vermieter und Mieter – am Abreisetag um 10:00 Uhr.

Eine frühere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

F2.3 Das gemietete Ferienhaus muss nach dem Aufenthalt immer aufgeräumt sein. Das bedeutet: das Haus aufräumen, alles wieder an seinen Platz stellen, Mülleimer leeren, das Spülbecken aufräumen, Geschirr in den Schrank stellen, Bettwäsche auf den betreffenden Betten gefaltet lassen, sanitäre Einrichtungen sauber lassen, …

Kurz gesagt, verlassen Sie das Ferienhaus ordentlich (besenrein).

Nach der Endkontrolle durch Vermieter und Mieter wird ein offizieller Bericht erstellt, der sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter zu unterzeichnen ist.

F2.4 Wird das Haus und/oder der Garten in einem Zustand belassen, für den die vorgegebenen Reinigungszeiten nicht ausreichen, hat der Vermieter das Recht, zusätzliche Reinigungsstunden zu berechnen. Diese kosten 40 € / Stunde.

F2.5 Vom Mieter wird vor Beginn der Endkontrolle erwartet, dass er dem Vermieter oder Verwalter den von ihm oder seinen Mitmietern verursachten Schaden am Ferienhaus oder den darin enthaltenen Gegenständen meldet.

Reparatur- oder Ersatzkosten sind vom Mieter dem Vermieter auf ersten Wunsch unverzüglich zu erstatten.

G. GARANTIE

G1. Das Ferienhaus beherbergt Wertsachen und die Kaution dient zum Ausgleich von Unfällen oder Schäden.

G2. Wenn sich bei der Endreinigung herausstellt, dass Schäden oder Brüche vorliegen, die zuvor vom Mieter nicht gemeldet oder bei der Endkontrolle festgestellt wurden, müssen die Reparatur- oder Ersatzkosten vom Mieter getragen werden.

G3. Der Mieter ist gut beraten, Unfälle bei der Endkontrolle spontan dem Vermieter zu melden. Diese werden daher in der Regel gutmütig gehandhabt. Wenn sich jedoch herausstellt, dass das Haus / der Inhalt nicht respektiert wurde oder dass verursachte Schäden absichtlich verschwiegen wurden, kann man als Mieter nicht mehr auf eine freundschaftliche Haltung des Vermieters zählen.

G4. Wenn alles in gutem Zustand ist und keine Schäden oder Brüche festgestellt wurden, wird die gezahlte Anzahlung innerhalb von 2 Wochen nach dem Aufenthalt per Banküberweisung zurückerstattet.

Festgestellte Schäden oder Verluste von Gegenständen, die im oder am Ferienhaus vorhanden sind, werden von der Anzahlung abgezogen. In diesem Fall erhält der Mieter eine detaillierte Rechnung. Der Restbetrag der bezahlten Anzahlung wird dem Mieter dann per Banküberweisung zurückerstattet.

Übersteigt der verursachte Schaden die Höhe der Kaution, ist der Mieter verpflichtet, den zusätzlichen Betrag in der vereinbarten Höhe nach Erhalt einer detaillierten Abrechnung innerhalb von 14 Kalendertage nach Erhalt der vorgenannten Erklärung zu zahlen.

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H. ZAHLUNGEN, STREITIGKEITEN UND BESCHWERDEN

H1. Der Mieter, der nicht rechtzeitig bezahlt hat, schuldet einen Verzugszins von 1,5% pro begonnenem Monat auf den ab dem Verzugsdatum fälligen Betrag.

H2. Wenn am Fälligkeitstag keine Zahlung erfolgt, wird eine konventionelle, nicht reduzierbare Entschädigung per Gesetz und ohne vorherige Inverzugsetzung in Höhe von 15% des ausstehenden Betrags mit einem Mindestbetrag von 125 Euro fällig, sofern kein größerer Schaden nachgewiesen wird …

H3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach belgischem Recht unabhängig vom Wohnort des Mieters aufgestellt. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Mietvertrags fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Bezirks Dendermonde. 

H4. Wenn der Mieter glaubt, eine berechtigte Beschwerde zu haben, muss dies dem Vermieter so bald wie möglich gemeldet werden. Ist eine direkte Benachrichtigung nicht möglich oder wird die Reklamation nicht zufriedenstellend gelöst, muss sie dem Vermieter schriftlich und unter Angabe von Gründen innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Mietzeit vorgelegt werden. Später eingereichte Beschwerden werden nicht akzeptiert und machen ein angebliches Klagerecht ungültig. Der Vermieter haftet in jedem Fall maximal für die Höhe der gezahlten Miete.